1     Vertragsparteien

2     Gegenstand der Vereinbarung

2.1      Telematikdienste

2.2      Zugang zu den Telematikdiensten

2.3      Aktivierung der Telematikdienste

2.4      SIM-Karte

2.5      Missbräuchliche oder betrügerische Nutzung der Telematikdienste

3     Hardware und Software

3.1      Hardware

3.2      Software

4     Neue Dienste

5     Datenerfassung

5.1      Erhebung von Daten zur Aktivierung des Endgeräts

5.2      Erhebung von Daten zur Bereitstellung der Telematikdienste

5.3      Zugang zu und Nutzung von Daten

5.4      Verbindungsdaten

5.5      John Deere’s Verwendung von Daten

5.6      Datenschutz und Compliance

6     Beendigung und Abbruch

6.1      Begriff

6.2      Beendigung

6.3      Übertragung des Endgeräts

7     Beschränkung der Haftung

8     Sonstige Bestimmungen

8.1      Neuzuordnung der Vereinbarung - Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen

8.2      Rechtswahl und Gerichtsstand

8.3      Abfindungsklausel; Verzichtsklausel

8.4      Benachrichtigungen

8.5      Höhere Gewalt

8.6      Import- und Exportbeschränkungen

8.7      Vollständige Vereinbarung

John Deere - JDLink™ Abonnementbedingungen
("#ISG-4")

Territorialer Geltungsbereich: Europäische Union, Nicht-EU-Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz, Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Veröffentlichungsdatum: 01.02.2020

Sprache: German / Deutsch


Diese Bedingungen regeln die Nutzung des zwischen dem Kunden und John Deere abzuschließenden John Deere - JDLink™ Abonnements.

John Deere hat verschiedene Telematiksysteme entwickelt und stellt diese unter dem Markennamen JDLink™ zur Verfügung. Diese Systeme bestehen aus Telematik-Hardware, Software und Telematikdiensten (die "Systeme" ) und werden von John Deere über autorisierte Händler oder andere beauftragte Parteien ( "Händler" ) bereitgestellt.

1       Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird zwischen der John Deere GmbH & Co. KG, vertreten durch die Intelligent Solutions Group (ISG), Straßburger Allee 3, 67659 Kaiserslautern (" John Deere ") und dem Kunden geschlossen.

2       Gegenstand der Vereinbarung

2.1       Telematikdienste

Die Telematik-Dienstleistungen (die "Telematikdienste" ) erfordern ein Endgerät (siehe Abschnitt 3.1 "Hardware"), das maschinen- und agronomische Daten von Ihrer Maschine auf eine Cloud-basierte Serverlösung überträgt, Ihre Daten speichert und verarbeitet, einschließlich einer Schnittstelle zum Zugriff und zur Visualisierung Ihrer Daten. Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen und Datenpunkte, die im Dienst JDLink™ verarbeitet werden, finden Sie in den "JDLink™ Datenschutzerklärung ("#ISG-5")" und "MyJohnDeere™ Datenschutzerklärung, Annex A (Funktionsbeschreibung)" ("#ISG-3") im Abschnitt "MyMachine Connect", die auf isg-contracts.deere.com zu finden sind.

Abhängig von der Abonnementstufe können die Telematikdienste auch Dienste zur Unterstützung von Maschinenoperationen wie RDA (Remote Display Access) und zur Datenverwaltung wie WDT (Wireless Data Transfer) sowie Dienste umfassen, die es dem John Deere Händler ermöglichen, über spezielle Anwendungen wie SAR (Service ADVISOR™ Remote) Maschinendiagnoseinformationen abzurufen, Fernwartungsaktivitäten durchzuführen und Software-Updates für verschiedene Komponenten einer Maschine aus der Ferne bereitzustellen. Eine detaillierte Beschreibung dieser zusätzlichen Dienste finden Sie in der "MyJohnDeere™ Datenschutzerklärung, Annex A (Funktionsbeschreibung)“ ("#ISG-3")" im Abschnitt "MyMachine Connect", die auf isg-contracts.deere.com zu finden ist.

Die Telematikdienste werden durch einen oder mehrere von John Deere ordnungsgemäß autorisierte drahtlose Telekommunikationsanbieter (jeweils ein " unterliegender Mobilfunkanbieter ") ermöglicht. Der Kunde wird die Produkte nur in einem Land nutzen, das als verfügbares Land aufgeführt ist, in dem der JDLink™ Dienst von John Deere bereitgestellt wird, siehe dazu jdlink.deere.com . Die Telematikdienste umfassen nur die in dieser Vereinbarung festgelegten Telematikdienste und schließen ausdrücklich alle Dienste aus, die von einem unterliegenden Mobilfunkanbieter angeboten werden, außer denen, die John Deere zur Bereitstellung der Telematikdienste gemäß dieser Vereinbarung nutzt. Die Reichweite und Signalstärke kann von Ort zu Ort variieren und ist von der Reichweite und Signalstärke des lokalen Anbieters abhängig. John Deere übernimmt keine Garantie oder Haftung für eine bestimmte Abdeckung, Reichweite oder Signalstärke. Der Dienst kann in anderen europäischen Ländern über die Roaming-Dienste des lokalen Anbieters zur Verfügung gestellt werden.

Während der Abonnementlaufzeit überträgt das Endgerät häufig bestimmte Daten vom Rechner des Kunden an die Cloud-basierten Server. Nach dem Ende des Abonnements bleiben alle während des Abonnements generierten Daten für den Kunden zugänglich, aber es werden keine neuen Daten übertragen.

Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Daten zur Erfüllung des beschriebenen Telematikdienstes wie in der "JDLink™ Datenschutzerklärung ("#ISG-5")", die auf isg-contracts.deere.com zu finden ist, verarbeitet werden.

2.2       Zugang zu den Telematikdiensten

Der Kunde hat Zugang zur Benutzeroberfläche, die unter jdlink.deere.com (die " Telematik Weboberfläche "), einer von John Deere verwalteten Website, zur Verfügung steht. Für den Zugriff auf die Telematik-Weboberfläche muss der Kunde einen MyJohnDeere™ Benutzernamen mit Admin-Zugriffsebene und eine Organisation als Operations Center erstellen oder eine bestehende Organisation zuweisen. Jedes Telematik-Endgerät ( "Endgerät" ) ist mit einer bestimmten Organisation verbunden, wie in der JDLink™ Abonnementvereinbarung ("#ISG-10") definiert. Wenn der Kunde das Endgerät mit einer anderen Organisation verbinden möchte, muss er das Endgerät verschieben, was zu einer automatischen Beendigung des Abonnements führt. Um eine neue Aktivierung zu beantragen, muss eine neue JDLink™ Abonnementvereinbarung unterzeichnet werden. Der Kunde kann den Abschnitt "Hilfe" im Operations Center einsehen oder seinen unterstützenden Händler oder John Deere kontaktieren, um weitere Hilfe bei der Übertragung des Endgeräts zu erhalten.

2.3       Aktivierung der Telematikdienste

Wenn der Kunde das Endgerät auf seinem individuellen Rechner aktivieren möchte, muss er das Dokument der JDLink™ Abonnementvereinbarung ("#ISG-10") bindend unterzeichnen, in dem er diese zugrunde liegenden Bedingungen akzeptiert. Unabhängig von der Anzahl der auf einem bestimmten Formular ("#ISG-10") enthaltenen Endgeräte hat jedes Endgerät sein eigenes individuelles Abonnement, das durch diese Bedingungen geregelt wird.

Auf dem Formular für die JDLink™ Abonnementvereinbarung muss der Kunde die Organisation MyJohnDeere™ als Operations Center angeben, der das Endgerät zugeordnet werden soll. Die unterzeichnete JDLink™ Abonnementvereinbarung ("#ISG-10") muss von Ihrem Händler an John Deere geschickt werden. Nach Erhalt und Bestätigung der vom Kunden unterzeichneten JDLink™ Abonnementvereinbarung ("#ISG-10") wird das Endgerät von John Deere aktiviert. John Deere behält sich das Recht vor, einen Aktivierungsantrag im Falle von Exportbeschränkungen oder technischen Zwängen abzulehnen.

Zum Zeitpunkt der Aktivierung beginnen die Telematikdienste am aktivierten Endgerät und bleiben bis zum Ende der Abonnementslaufzeit in Kraft. Nach Ablauf der Abonnementslaufzeit enden die durch diese Vereinbarung geregelten Telematikdienste und werden nicht automatisch verlängert. Wenn der Kunde sich für eine Erneuerung des Abonnements entscheidet, muss er eine neue JDLink™ Abonnementvereinbarung unterschreiben. Um einen ununterbrochenen Service zu gewährleisten, muss diese Verlängerung vor dem Enddatum des alten Abonnements beantragt und genehmigt werden.

2.4       SIM-Karte

Das Endgerät kann eine austauschbare Teilnehmer-Identitätsmodulkarte (" SIM-Karte") enthalten. Die SIM-Karte darf ausschließlich für die Kommunikation und die Datenübermittlung im Rahmen der Telematikdienste nur in Verbindung mit einem aktivierten Endgerät verwendet werden, das nur bei einem autorisierten John Deere Händler erworben werden kann oder bereits auf John Deere Maschinen installiert ist. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der SIM-Karte. Alle Rechte, einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten an der auf den SIM-Karten installierten Software, verbleiben bei John Deere. Im Falle von Serviceunterbrechungen ist John Deere berechtigt, die SIM-Karten zu ersetzen oder zu modifizieren. John Deere behält sich das Recht vor, die SIM-Karte zu deaktivieren und dem Kunden die Erstattung der John Deere entstandenen zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die SIM-Karte zu einem anderen Zweck als der Nutzung der Telematikdienste verwendet. Der Kunde muss John Deere unverzüglich informieren, wenn ein Teil der Systemhardware verloren geht, gestohlen wird, aufgrund von Schäden nicht mehr funktionsfähig ist oder in irgendeiner Weise missbraucht wurde. Der Kunde darf die von John Deere zur Verfügung gestellte SIM-Karte ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung von John Deere nicht an einen Dritten übertragen.

2.5       Missbräuchliche oder betrügerische Nutzung der Telematikdienste

John Deere kann nach eigenem Ermessen die Telematikdienste des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung einschränken oder kündigen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder betrügerische Nutzung besteht. Der Kunde wird die Telematikdienste nicht missbrauchen oder betrügerisch nutzen und verpflichtet sich, (a) sich nicht an einem Missbrauch oder einer betrügerischen Nutzung der Telematikdienste zu beteiligen oder diese zu erlauben, (b) einen solchen Missbrauch oder eine betrügerische Nutzung, von dem/der der Kunde Kenntnis erlangt, unverzüglich dem Händler (oder John Deere, wenn der Kunde ein Händler ist) zu melden, und (c) bei Ermittlungen oder einer Strafverfolgung im Zusammenhang mit einem Missbrauch oder einer betrügerischen Nutzung, die von John Deere, den gesetzlichen Vertretern von John Deere oder einem unterliegenden Mobilfunkanbieter eingeleitet wurden, mitzuwirken. Der Kunde ist allein verantwortlich für Gebühren, Kosten oder Schäden, die sich aus dem Missbrauch oder der betrügerischen Nutzung ergeben. "Missbrauch oder betrügerische Nutzung" der Telematikdienste beinhaltet, ist aber nicht beschränkt auf:

  1. Den Zugriff auf, Änderung oder Störung der Kommunikation von und/oder Informationen über einen anderen Kunden von John Deere, einen Händler oder einen unterliegenden Mobilfunkanbieter oder der Versuch oder die Unterstützung einer anderen natürlichen oder juristischen Person bei den oben genannten Handlungen oder Versuchen;
  2. Das Umordnen, Manipulieren oder Herstellen einer nicht autorisierten Verbindung zum Netzwerk eines unterliegenden Mobilfunkanbieters;
  3. Die Installation von Verstärkern, Enhancern, Repeatern oder anderen Geräten, die die Funksignale oder Frequenzen, auf denen die Telematikdienste bereitgestellt werden, verändern, oder der Betrieb der Systemhardware in einer Weise, die gegen geltendes Recht oder staatliche Vorschriften verstößt;
  4. Die Nutzung von Telematikdiensten in einer Weise, die die Nutzung des Dienstes durch einen oder mehrere andere Kunden oder Endnutzer unangemessen beeinträchtigt oder die Fähigkeit von John Deere oder eines unterliegenden Mobilfunkanbieters zur Erbringung von Dienstleistungen unangemessen beeinträchtigt;
  5. Die Nutzung von Telematikdiensten zur Übermittlung obszöner, lüsterner, verleumderischer, anzüglicher oder ungesetzlicher Informationen oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, die nicht Eigentum des Kunden sind;
  6. Die Nutzung von Telematikdiensten ohne Genehmigung auf einem gestohlenen oder verlorenen Gerät;
  7. Den unautorisierter Zugang zu Telematikdiensten oder zu den Diensten eines unterliegenden Mobilfunkanbieters;
  8. Die Nutzung der Telematikdienste für die Bereitstellung von Voice-over-IP-Diensten oder die Anbindung oder Nutzung der Telematikdienste zur Bereitstellung anderer telematischer Dienste als der Telematikdienste;
  9. Die Verwendung eines Schemas, einer falschen Darstellung oder eines falschen Kreditinstruments mit der Absicht, die Zahlung für Telematikdienste ganz oder teilweise zu vermeiden;
  10. Die unautorisierte Änderung der Systemhardware, des Endgeräts, der Systemhardware-Einstellungen oder der System-Software;
  11. Die Veranlassung der Installation der Systemhardware durch eine andere Person oder Einrichtung als einen Händler oder einen anderen von John Deere zertifizierten und von John Deere qualifizierten Systemhardware-Installateur;
  12. Den unautorisierter Zugriff auf die Systemdateien, Programme, Verfahren oder Informationen, die sich auf den Kunden oder andere John Deere Kunden beziehen, sowie deren Verwendung, Änderung oder Zerstörung;
  13. Die Nutzung mit der Absicht, das System zurückzuentwickeln oder zu klonen, oder jeder Versuch, einen Ersatz- oder ähnlichen Dienst durch die Nutzung der Telematikdienste oder den Zugang zu diesen Diensten zu schaffen;
  14. Die Verwendung für jeden ungesetzlichen, illegalen oder betrügerischen Zweck;
  15. Die Verfolgung des Standorts oder der Leistung und des Verhaltens einer natürlichen Person ohne vorherige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen von dieser Person gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften;
  16. Die Nutzung des Dienstes von Personen, die sich in Embargoländern oder in Ländern, in denen der Dienst nicht erlaubt ist, befinden oder mit diesen in Verbindung stehen, zu ermöglichen oder die Nutzung des Dienstes zu erlauben. Im Falle eines solchen Missbrauchs oder einer betrügerischen Nutzung kann John Deere den Dienst sofort unterbrechen und vom Dienstvertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Kunde keine Gutschrift oder Rückerstattung von Gebühren für Unterbrechungen der Telematikdienste, die sich aus einer Einschränkung oder Stornierung von Telematikdiensten gemäß diesem Abschnitt ergeben, oder eine Vorauszahlung für Telematikdienste während des Zeitraums einer solchen Einschränkung oder nach einer solchen Stornierung.

3       Hardware und Software

3.1       Hardware

In dieser Vereinbarung werden die Endgeräte zusammen mit Zubehör wie Kabel, Kabelbäume und Antenne als " Systemhardware" bezeichnet. Falls die Systemhardware nicht bereits in dem vom Kunden erworbenen John Deere Gerät vorinstalliert ist, muss sie von einem autorisierten Händler separat erworben und installiert werden. Die Nutzung der Systemhardware durch den Kunden unterliegt allen Bedingungen dieser Vereinbarung sowie allen anderen Bedingungen, die mit dem Kunden beim Kauf der Systemhardware vereinbart wurden.

3.2       Software

Die Software der Dienste, die Modemsoftware und andere Software und/oder Firmware (" Systemsoftware ") sind auf der Systemhardware gespeichert. Die Systemsoftware enthält proprietären Code von John Deere oder von Dritten, die gemäß den Bedingungen dieses Abschnitts lizenziert sind, und kann den Code von Dritten enthalten, der separat lizenziert ist, wie in der Dokumentation zur Systemhardware angegeben. John Deere gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Systemsoftware ausschließlich (i) in Verbindung mit der Nutzung des Systems und (ii) mit der Systemhardware. John Deere gewährt dem Kunden ferner das Recht, seine Lizenz zur Nutzung der Systemsoftware, die die Dienstleistungen nicht einschließt, während der Nutzungsdauer der Systemhardware in Verbindung mit der Übertragung des Eigentums an der Systemhardware zu übertragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass John Deere die Systemsoftware auf der Systemhardware des Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung so oft wie nötig aktualisieren darf. John Deere haftet nicht für Datenverluste, die durch die Aktualisierung des Dienstes entstehen.

4       Neue Dienste

John Deere kann dem Kunden neue Funktionen zur Verbesserung bestehender Telematikdienste (" Neue Dienste ") zur Verfügung stellen. Neue Dienste können zusätzlichen Bedingungen unterliegen oder sogar eine separate Vereinbarung oder Einwilligung erfordern.

5       Datenerfassung

Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gesammelten Daten werden nur zum Zweck der Erfüllung der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Dienste gesammelt.

5.1       Erhebung von Daten zur Aktivierung des Endgeräts

John Deere sammelt und verarbeitet Daten wie Firma, Kundenname und -adresse, Endgerät-Seriennummer, MyJohnDeere™ Benutzername, Organisations-ID der Operations Center und die E-Mail-Adresse des Servicehändlers zur Erfüllung Ihrer Aktivierungsanforderung der JDLink™ Abonnementvereinbarung. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, sind weitere Einzelheiten in der JDLink™ Datenschutzerklärung ("#ISG-5") enthalten.

5.2       Erhebung von Daten zur Bereitstellung der Telematikdienste

John Deere wird die Maschinendaten und die agronomischen Daten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung hosten, verwalten und nutzen, um den Telematikdienst bereitzustellen. Darüber hinaus können die Daten je nach Maschinentyp und Servicelevel auch Betriebsdaten enthalten, die von der Maschine des Kunden bereitgestellt werden.

5.3       Zugang zu und Nutzung von Daten

Standardmäßig haben alle John Deere Händler über MyJohnDeere™ und den Dienst ADVISOR™ Zugriff auf die Maschinendiagnosedaten, bis der Kunde dies über MyJohnDeere™ einschränkt. Der Kunde kann auch jederzeit den Zugriff von John Deere Händlern und anderen Partnerorganisationen über MyJohnDeere™ auf die gesammelten Daten autorisieren oder einschränken. Darüber hinaus kann jeder John Deere Händler eine automatisch genehmigte Partnerschaft zwischen dem John Deere Händler und der Organisation des Kunden einrichten, die Zugang zu den Maschinendaten gewährt. Um den Händlerzugriff auf Maschinendaten von Maschinen in Ihrem Konto zu entfernen, müssen Sie Folgendes tun:

5.4       Verbindungsdaten

Darüber hinaus können die unterliegenden Mobilfunkanbieter Verbindungsdaten, sog. „call data records“ (" CDRs") für Abrechnungs- und Fakturierungszwecke erstellen, und die unterliegenden Mobilfunkanbieter können die CDRs gemäß geltendem Recht länger als neunzig (90) Tage aufbewahren. Die letzte Position jedes Endgeräts wird auf dem Endgerät gespeichert.

5.5       John Deere’s Verwendung von Daten

John Deere ist berechtigt, auf die Daten zuzugreifen, um die vertraglich festgelegten Telematikdienste zu erbringen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass John Deere die Daten in anonymisierter Form für statistische Zwecke sowie zur Verbesserung oder Erweiterung der im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Dienstleistungen, zur Entwicklung zusätzlicher oder neuer John Deere Produkte und Dienstleistungen und/oder zur Identifizierung neuer Nutzungsarten von Geräten abrufen und nutzen darf.

5.6       Datenschutz und Compliance

John Deere wird alle Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, z.B. der Datenschutz-Grundverordnung („ DSGVO "), verarbeiten und die und die zugrundeliegenden Telematikdienste bereitstellen. Weitere Informationen sind in der JDLink™ Datenschutzerklärung ("#ISG-5") enthalten. Wird die Maschine des Kunden im Auftrag des Kunden von Dritten genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften (z.B. DSGVO, Arbeitsrecht) eingehalten werden und dem Benutzer entsprechende Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt werden oder eine entsprechende Einwilligung abgegeben wird.

Wenn der Kunde das Eigentum an dem Endgerät überträgt, ist er verpflichtet, alle verbleibenden Abonnements vor der Eigentumsübertragung zu stornieren. Abonnements können mit der Option "Deaktivieren" auf StellarSupport™ gekündigt werden.

6       Beendigung und Abbruch

6.1       Begriff

Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die " Abonnementslaufzeit ") beginnt mit dem Datum der Aktivierung des Endgeräts durch John Deere und dauert zwei Jahre, es sei denn, die Vereinbarung wird, wie unten dargelegt, früher gekündigt. Diese Vereinbarung verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf der Abonnementslaufzeit enden die in dieser Vereinbarung geregelten Telematikdienste. Der Kunde kann ein neues John Deere Telematik-Abonnement anfordern. Die mittels JDLink™ während des Abonnements erhobenen Daten bleiben auch nach der Beendigung des Abonnements für den Kunden über MyJohnDeere™ zugänglich.

6.2       Beendigung

Der Kunde kann diese Vereinbarung ohne Vorankündigung mit der Option "Deaktivieren" auf StellarSupport™ ordentlich kündigen. Nach der ordentlichen Kündigung des Kunden hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der vom Kunden für die Dienstleistungen oder die Systemhardware gezahlten Gebühren.

John Deere kann diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich kündigen. Die gesetzlichen Bestimmungen über die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Nach der Beendigung bleibt das Endgerät in der Organisation des Kunden inaktiv.

6.3       Übertragung des Endgeräts

Die Übertragung des Endgeräts an eine andere Organisation führt zu einer automatischen Beendigung des Abonnements.

7       Beschränkung der Haftung

  1. Die Telematikdienste im Rahmen dieser Vereinbarung werden kostenlos zur Verfügung gestellt und stehen dem Kunden "wie besehen", "mit allen Fehlern" und "wie verfügbar" zur Verfügung. Die Nutzung der Telematikdienste durch den Kunden erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko. John Deere macht keine Ansprüche oder Versprechungen über die Qualität, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit der Telematikdienste, die Verfügbarkeit oder Betriebszeit oder den Inhalt. Dementsprechend schließt John Deere alle stillschweigenden Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder andere Bedingungen aus, die für die Telematikdienste gelten könnten.
  2. John Deere sowie alle seine verbundenen Unternehmen haften weder dem Kunden (noch den Nutzern des Kunden oder anderen Personen, die aus den Rechten des Kunden abgeleitete Rechte geltend machen) für Verluste oder Schäden, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Verletzung gesetzlicher Pflichten, die in Verbindung mit oder aus der Nutzung der Telematikdienste entstehen könnten, einschließlich (i) mittelbare oder daraus folgende Verluste oder Schäden; (ii) Gewinn-, Verkaufs-, Geschäfts-, Ertrags- oder Nutzungsausfälle; (iii) Geschäftsunterbrechungen; (iv) Verlust von Geschäftsmöglichkeiten und Schädigung des Firmenwertes oder der Reputation; oder (v) Verlust von Informationen oder Daten. Die Haftung von John Deere für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie die Haftung von John Deere nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  3. John Deere macht keine Ansprüche oder Versprechungen gegenüber Dritten. Dementsprechend sind sowohl John Deere als auch alle seine verbundenen Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden haftbar, die aus ihren Handlungen entstehen könnten, auch wenn beispielsweise ein anderer Nutzer den Inhalt oder die Identität des Kunden missbraucht. Die Nutzung von Inhalten Dritter durch den Kunden erfolgt nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko.
  4. Während der Bereitstellung der Telematikdienste garantiert John Deere nicht, dass der Dienst sicher oder frei von Fehlern oder Viren ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigene Informationstechnologie für den Zugang zu den Telematikdiensten zu konfigurieren, und es wird dringend empfohlen, dass der Kunde seine eigene Virenschutzsoftware verwendet.
  5. Das alleinige und ausschließliche Recht und Rechtsmittel des Kunden im Falle einer Unzufriedenheit mit den Telematikdiensten oder einer anderen Beschwerde ist die Beendigung und Einstellung des Zugangs zu den Telematikdiensten oder deren Nutzung.
  6. Die maximale Gesamthaftung von John Deere für Verluste oder Schäden, die aus der Nutzung von Telematikdiensten entstehen, ist auf höchstens 12.500 EUR beschränkt.
  7. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen schließt nichts in diesen Bedingungen die Haftung von John Deere für (i) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von John Deere verursacht wurde, (ii) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung oder (iii) jede andere Haftung, die aus rechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus.

8       Sonstige Bestimmungen

8.1       Neuzuordnung der Vereinbarung - Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen

John Deere kann diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten oder Ansprüchen, die sich daraus ergeben, an ein anderes verbundenes Unternehmen übertragen. Alle Rechte und Privilegien, die John Deere in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt werden, gelten auch für Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen. Tochtergesellschaften und/oder verbundene Unternehmen sind Unternehmen oder andere juristische Personen, die John Deere direkt oder indirekt kontrollieren bzw. zusammen mit John Deere direkt oder indirekt mit einer signifikanten Beteiligung von mehr als fünfzig Prozent (50%) kontrolliert werden.

8.2       Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden materiellen Gesetzen und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Die jeweiligen Gerichte in Mannheim haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Klagen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen (eine " Klage "). Diese Bedingungen unterliegen nicht den Kollisionsnormen einer Gerichtsbarkeit oder dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, deren Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist.

8.3       Abfindungsklausel; Verzichtsklausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen; die Vertragsparteien werden die betreffende Bestimmung durch eine durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der Absicht und den wirtschaftlichen Auswirkungen der betreffenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Ein Verzicht auf die Verfolgung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine der Vertragsparteien wird nicht als Verzicht auf die Verfolgung nachfolgender Verstöße ausgelegt.

8.4       Benachrichtigungen

Alle Benachrichtigungen müssen schriftlich erfolgen und gelten als erfolgt, wenn sie per Post an die Adresse des Empfängers eingegangen sind: Die John Deere GmbH & Co. KG, Gruppe Intelligente Lösungen, Straßburger Allee 3, 67659 Kaiserslautern, Deutschland.

8.5       Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber den anderen für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer zwingenden Verpflichtung, wenn diese Nichterfüllung oder Verspätung auf höhere Gewalt , Naturkatastrophen, Streiks, terroristische Akte, bürgerliche Unruhen, die Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen oder andere Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs dieser Vertragspartei liegen, zurückzuführen ist, unter der Voraussetzung, dass diese Vertragspartei diesen Umstand unverzüglich schriftlich mitteilt und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufnimmt, und dass die andere Vertragspartei diese Vereinbarung kündigen kann, wenn dieser Umstand länger als neunzig (90) Tage andauert und die verspätete Vertragspartei nicht angegeben hat, dass sie in der Lage sein wird, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder aufzunehmen.

8.6       Import- und Exportbeschränkungen

Der Kunde erkennt an, dass alle Telematikdienste, Systemhardware, Systemsoftware, urheberrechtlich geschützte Daten, Know-how oder andere Daten oder Informationen (hierin als " Produkte " bezeichnet), die von John Deere bezogen werden, den Import- und/oder Exportkontrollgesetzen eines oder mehrerer Länder unterliegen können und dementsprechend ihr Import, Export und Re-Export eingeschränkt oder verboten sein kann. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Produkte weder direkt noch indirekt an einen Bestimmungsort, eine Einrichtung oder Personen, die nach einem Gesetz oder einer Verordnung verboten oder beschränkt sind, zu importieren, zu exportieren, wieder zu exportieren oder importieren zu lassen, es sei denn, er hat zuvor die schriftliche oder durch eine geltende Verordnung vorgesehene vorherige Zustimmung von John Deere und einer anwendbaren staatlichen Einrichtung eingeholt, die von Zeit zu Zeit geändert werden kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass keine von John Deere erhaltenen Produkte direkt in der Raketentechnologie, für sensible nukleare oder chemische biologische Waffen Endanwendungen eingesetzt oder in irgendeiner Weise an eine Partei für eine solche Endanwendung weitergegeben werden. Der Kunde wird die Produkte nur in einem Land verwenden, das als verfügbares Land aufgeführt ist .

8.7       Vollständige Vereinbarung

Die Bedingungen für die Nutzung der gebuchten Dienste, alle Absprachen, Vereinbarungen und Zusicherungen zwischen den Vertragsparteien sind Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung spiegelt die volle Übereinstimmung der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand wider und ersetzt alle früheren Dokumente, Diskussionen und Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung. Zusätzlich zu dieser Vereinbarung enthält die JDLink™ Datenschutzerklärung die Vorschriften für den Datenschutz und die Datensicherheit, die für den Dienst JDLink™ gelten. Alle zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die vom Kunden vorgeschlagen werden oder in einer Bestellung enthalten sind, werden abgelehnt und sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch John Deere wirksam.